Wer „Drohnen Haftpflichtversicherung“ im Internet eingibt, der sieht unschwer, dass es zahlreiche Drohnen Haftpflichtversicherer gibt, die sich auf das Versichern von Drohnen spezialisiert haben. Dabei stehen unterschiedliche Versicherungstypen zur Auswahl. Neben der klassischen Haftpflichtversicherung, die im Rahmen der Versicherungspflicht für jeden Drohnenbesitzer abzuschließen ist, gibt es außerdem auch Kaskoversicherungen, die vor allem bei teuren Drohnen, deren Anschaffungspreis vierstellig ist, Sinn machen.
Obgleich das Versicherungsangebot groß ist und bis heute sogar noch weiter ausgebaut wird, wissen viele Besitzer von Drohnen bis zum heutigen Tage noch nicht, dass in Deutschland eine gesetzlich festgelegte Drohnenversicherungspflicht gilt, die zu unterlaufen für den Piloten große, unüberschaubare Risiken birgt.
Deshalb: Noch vor dem ersten Start der Drohne sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Drohen bzw. Ihr Quadrocopter durch eine spezielle Drohnen Haftpflichtversicherung geschützt ist. Wenn dann wirklich mal etwas passiert, sind sie auf der sicheren Seite und die Kosten für den entstandenen Schaden werden übernommen. In jedem anderen Fall haftet jeder Verursacher eines Unfalls bzw. Schadens zu ganzen Teilen mit seinem privaten Vermögen. Nicht wenige Privatleute sind hier schon um Haus und Hof gebracht worden, weil zum Beispiel Menschen zu Schaden gekommen sind, deren Ersatzansprüche mehr als 500.000 Euro betrugen.
Wenn Sie auf der Suche nach einer günstigen Versicherung für Ihren Quadrocopter bzw. Ihre Drohne sind, so machen Sie sich das Leben nicht unnötig schwer und nutzen Sie das Internetangebot kompetenter Anbieter, die es möglich machen, das Versicherungsangebot führender Versicherer mit nur wenigen Klicks zu vergleichen. Eine dieser empfehlenswerten Versicherungsseiten ist drohneversicherungsvergleich.de. Auf einen Blick sehen Sie – und das ohne sämtliche Versicherungsbedingungen im Einzelnen durchzulesen – was die diversen Versicherungsanbieter voneinander unterscheidet.
Wussten Sie in diesem Zusammenhang zum Beispiel, dass die Versicherungsangebote der Delvag unbegrenzte Steuerer für die Drohnen zulassen, während die Tarife der R+V und HDI in ihren kleingedruckten Versicherungsbedingungen darauf hinweisen, dass nur der Versicherungsnehmer selbst, also ein einziger Pilot zulässig ist? Gerade wer das Drohnenfliegen als Hobby betreibt, möchte das Steuer gerne mal mit Freunden austauschen. Wenn gerade in diesem Moment ein Unfall passiert und nachweisbar ist, dass nicht der per Versicherungsvertrag eingetragene Pilot die Drohne gesteuert hat, sind Probleme im Rahmen der Schadensregulierung vorprogrammiert. Im schlimmsten Fall bleiben die betreffenden Versicherungsnehmer, deren Drohne nur auf eine Person versichert ist, auf ihren Kosten sitzen.
Auch die Frage, ob die Steuerung der Drohnen und Quadrocopter via FPV-Brille grundsätzlich erlaubt ist, ist bei den beiden zuletzt genannten Anbietern nicht gänzlich geklärt. Die Delvag hingegen schließt die Steuerung im First Person Modus ausdrücklich mit ein. Doch hat die Delvag Luftfahrthaftpflichtversicherung dann überhaupt einen Nachteil für den Versicherungsnehmer? Viele Kunden des Versicherers finden schon, denn im Falle eines Schadens oder Zwischenfalls mit der Drohne müssen die Versicherungsnehmer derzeit noch einen Selbstbehalt in Höhe von 100 Euro übernehmen (Stand: Juni 2017). Die anderen Versicherungsnehmer legen hingegen keinen Selbstbehalt fest. Der Schaden wird also zu 100 Prozent übernommen.
Wer die Versicherungsseite von drohneversicherungsvergleich.de für den Vergleich der diversen Versicherungsprodukte der genannten Anbieter nutzt, der findet sich im Wust der Versicherungsbedingungen nicht nur schnell zurecht, sondern dem wird das Abschließen des individuell am besten passendsten Versicherungsvertrags spielend einfach gemacht: In der Tabelle, in der die Anbieterleistungen übersichtlich gegenübergestellt werden, findet sich jeweils ein Link, der zum Abschluss des jeweiligen Versicherungsvertrages führt. Die Policen können dann – das trifft für alle auf der Vergleichsseite verglichenen Versicherungsprodukte zu – über die kompetente Vermittlung des Haftpflichtanbieters versichertedrohne.de abgeschlossen werden. Auch hier wissen die künftigen Versicherungsnehmer einen kompetenten und professionellen Partner an ihrer Seite, der für Zuverlässigkeit und Seriosität in der Vermittlung von Luftfahrthaftpflichtversicherungen für die Drohnenfliegerei steht.
Achtung bei privaten Haftpflichtversicherungen: Hier wird oft fälschlicherweise angenommen, dass auch diese im Falle eines Schadens mit der Drohne für letzteren aufkommen. Grundsätzlich ist dies aber nur der Fall, wenn ein zusätzliches Drohnenpaket in der Versicherung integriert bzw. zusätzlich abgeschlossen worden ist.
Doch selbst in diesen Fällen berichten einige Versicherungsnehmer noch von Problemen mit ihren privaten Haftpflichtversicherern: Der Schaden ist oft gar nicht oder nur nach langen Verhandlungen übernommen worden.
Der Unterschied zwischen den speziellen Drohnen Haftpflichtversicherungen und den regulären privaten Haftpflichtversicherern liegt im Detail: Die Drohnen Versicherungen, die speziell als Drohnen Haftpflichtversicherungen ausgewiesen sind, weisen als Versicherungstypus eine Gefährdungshaftung aus. Die privaten Haftpflichtversicherungen versichern ausschließlich diejenigen Schäden, die nachweislich auf das Versagen des versicherten Steuerers zurückzuführen sind. Umwelteinflüsse oder andere äußere Einflüsse sind hier nicht mitgedacht. Dies kann unter Umständen zu Problemen bei der Schadensregulierung führen. Leider ist dies häufiger als gedacht der Fall.
Deshalb: Verzichten Sie nicht darauf, eine private Haftpflichtversicherung für Ihren Kopter abzuschließen. Diese kostet nicht viel und ist mit wenigen Klicks beantragt.