„Jugendamt“: Den meisten Menschen, die in Deutschland leben, sträuben sich die Haare, wenn sie diesen Begriff hören, egal, ob sie türkischer oder deutscher Herkunft sind. Dabei ist es die Hauptaufgabe des Jugendamtes, für das Wohlergehen der Kinder zu sorgen, indem es versucht, ihnen eine bessere Umgebung für eine verbesserte Lern- und Lebensatmosphäre zu bieten.
So hat sich der staatliche Dienst darauf spezialisiert, in Scheidungs- und Trennungsfällen den Kindern und Eheleuten Beistand zu leisten und ihnen durch die schwierigen Phasen dieser Zeit zu helfen. Hierbei handelt das Jugendamt nicht aus Eigeninitiative, sondern geht von Beschwerden und Hilferufen aus, die an sie übermittelt werden. Das Jugendamt ist für viele kleinere Dienststellen verantwortlich. Ihm kommt außerdem die Aufgabe zu, die Entscheidungen dieser untergeordneten Dienststellen auf ihre Rechtmäßigkeit und Angemessenheit zu überprüfen.
Die meisten Mitarbeiter des Jugendamtes sind Sozialpädagogen, die von Zeit zu Zeit aus eigener Initiative heraus handeln. Dieses Verhalten sollte sich jedoch sowohl in Deutschland als auch in ganz Europa schnellstens ändern, da jedes Individuum Fehler begehen kann und die Verantwortung dafür bei der zugehörigen Dienststelle liegt. Es sollte verpflichtend sein, die Handlungen der Mitarbeiter durch eine andere Institution verschärft kontrollieren zu lassen.
Andernfalls werden durch Fehlentscheidungen viele weitere Familien leiden müssen.
Einige Verbesserungsvorschläge an Jugendämter seitens eines Mitarbeiters:
Mitarbeiter des Jugendamtes sollten sich Wissen über die Kulturen von Ländern und Völkern aneignen, aus denen Einwanderer nach Deutschland kommen und dafür mit Pädagogen zusammenarbeiten, die ebenfalls diese religiöse und kulturelle Normen und Werte sehr gut kennen. Nur so können sie den Jugendlichen und ihren Familien mit Migrationshintergrund behilflich sein. Darüber hinaus müssen allgemein gefasste Begriffe wie „Kindeswohl“ oder die „Sicherheit des Jugendlichen“ auf gesetzlicher Ebene genauer definiert werden, um Missbräuche dieser wertausfüllungsbedürftigen Rechtsbegriffe zu vermeiden.
Das physische und psychische Befinden des Kindes, welches aus verschiedenen Gründen von einer Pflegefamilie aufgenommen wurde, muss durch die Jugendämter regelmäßig verfolgt werden. Wenn seitens der Pflegekinder nichts dagegen spricht, sollten sie zu bestimmten Zeiten ihre leiblichen Eltern besuchen können.
Die Familien, die gezwungenermaßen ihre Kinder abgeben mussten, sollten durch die zuständigen Jugendämter darüber informiert werden, welche rechtlichen Schritte ihnen in dieser Situation zustehen.
Vorschläge an Verbände und gemeinnützige Organisationen:
Die Verbände und gemeinnützigen Organisationen, die durch Einwanderer gegründet wurden, sollten Experten einladen, um Familien über die Themen „Jugendämter und ihre Aufgaben“ sowie „Pflegefamilien“ zu informieren und zu beraten. Außerdem sollten sie über die juristische Lage aufklären, um – vor allem bei Familien mit Migrationshintergrund – Probleme mit dem Jugendamt zu vermeiden. Um die kulturellen und religiösen Wertvorstellungen der Migrantenkinder, die ihren Familien entzogen wurden, nicht zu vernachlässigen, sollten mithilfe der Verbände und Organisationen „Pflegehäuser“ errichtet werden.
Vorschläge an Migrantenfamilien:
Stetig in Kontakt mit Kindergarten und Tagesstätten bleiben!
Das Kindergartenalter stellt – sofern die Kinder einen besuchen – einen besonders wichtigen Abschnitt im Leben des Kindes und der Eltern dar. Daher ist es wichtig, als Familie den Kindern in dieser Zeit Beistand zu leisten. Es besteht eine wechselseitige Beziehung zwischen Kindergärten und Jugendämtern. So wird das Jugendamt bei Problemfällen wie regelmäßigem Fehlen oder untypischen Verhaltensweisen des Kindes informiert. Das bedeutet, dass man als Elternteil im stetigen Kontakt zum Kindergarten stehen sollte. Hierbei ist es wichtig, die Elternabende nicht zu verpassen, da man andernfalls den Anschein erweckt, man sei nicht interessiert am eigenen Kind. Auch mangelnde Sprachkenntnisse sollten diesen Besuchen nicht entgegenstehen.
Die gründliche Versorgung und Pflege des Kindes sollte von den Eltern gewährleistet werden, da das Kind ansonsten Aufmerksamkeit durch sein äußeres Erscheinungsbild auf sich zieht.
Auch in der Schulzeit das Kind nicht vernachlässigen!
Die Eltern dürfen nicht vergessen, dass die Schulzeit ebenso wichtig ist wie die Zeit im Kindergarten. Die Leistung des Kindes ist vor allem abhängig vom Interesse der Eltern. Kinder, die Verhaltensweisen wie Gewalttätigkeit, Abwesenheit oder aber Desinteresse am Unterrichtsgeschehen zeigen, fallen bei Lehrern sofort auf. Meist genügen solche Beobachtungen, um das Jugendamt einzuschalten. Um dies zu vermeiden, müssen die Eltern im regelmäßigen Kontakt mit den Lehrern und der Schule stehen und sich so über den Zustand ihrer Kinder informieren. Dies sollte, zusätzlich zu den Elternsprechtagen, ein- bis zweimal im Jahr erfolgen.
Beratungsstellen:
Türkischstämmige Familien, die in Deutschland leben, erwerbstätig sind und ihre Steuern zahlen, haben bestimmte Rechte auf Hilfe in sozialen Notlagen. Anstatt auf Gerüchte durch dritte Personen zu hören und sich dadurch einschüchtern oder vor dem Beantragen dieser Hilfen abschrecken zu lassen, sollten diese sich gründlich informieren und beraten lassen, um sie nutzen zu können.
In Fällen massiver Probleme bei Kindern, wie Neigung zur Gewalt oder Desinteresse am Unterricht, sollte Hilfe von Experten eingefordert werden, da es nicht möglich ist, diese allein innerhalb der Familien zu lösen.
Bei Konflikten zwischen Elternhäusern und Jugendämtern leiden meistens die Kinder und die Eltern darunter. Es muss auch nicht alles, was vom Jugendamt verlangt wird (z.B. Änderungen beim Sorgerecht), akzeptiert werden – im äußersten Falle sollte man auch nicht zögern, juristischen Beistand zu suchen.