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Seit dem 1. September gilt an Österreichs Schulen eine neue Kleiderordnung, die genau ein Kleidungsstück kennt. Schülerinnen bis zu ihrem 14. Geburtstag dürfen kein Kopftuch tragen, „welches das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“. Im Klassenzimmer nicht, auf dem Pausenhof nicht, auf dem Sportplatz der Schule auch nicht. Das Kopftuchverbot in Österreich soll die Mädchen befreien. Zwei Monate nach dem Start lohnt ein nüchterner Blick darauf, wie diese Befreiung organisiert ist: mit Gesprächsprotokoll, Schulbehörde, Kinder- und Jugendhilfe und am Ende einem Bußgeld von bis zu 800 Euro. Freiheit war selten so gut verwaltet.
Was das Gesetz tatsächlich regelt
Beschlossen hat der Nationalrat das Gesetz am 11. Dezember 2025, mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ, nur die Grünen stimmten dagegen. Es gilt an öffentlichen wie an privaten Schulen. Der Ablauf ist sauber gestuft. Trägt ein Mädchen ein Kopftuch, führt die Schulleitung ein Gespräch mit ihr und den Eltern und übergibt nachweislich ein Informationsschreiben. Beim zweiten Mal lädt die Schulbehörde zum verpflichtenden Gespräch. Beim nächsten Mal wird die Kinder- und Jugendhilfe eingeschaltet. Und wer danach nicht spurt, bekommt eine Geldstrafe von 150 bis 800 Euro, ersatzweise bis zu zwei Wochen Freiheitsstrafe. Bestraft werden übrigens die Eltern, nicht das Kind.
Die Begründung klingt zunächst ehrenwert. Unmündige Mädchen sollen nicht zu etwas gedrängt werden, das sie selbst noch nicht frei entscheiden können. Die Altersgrenze von 14 Jahren ist nicht zufällig gewählt, sie entspricht der Religionsmündigkeit im österreichischen Recht. Bis dahin, so die Logik, entscheidet der Staat lieber mit.
Die berechtigte Sorge und der falsche Hebel
Man sollte die Gegenseite ernst nehmen, denn sie hat einen Punkt. Es gibt Mädchen, die ein Kopftuch nicht aus Überzeugung tragen, sondern weil Familie, Umfeld oder Moscheegemeinde es erwarten. Das ist kein rechtes Hirngespinst, das beschreiben auch muslimische Theologen, auf deren Einschätzungen sich die Gesetzesbegründung ausdrücklich beruft. Wer diesen Druck kleinredet, macht es sich zu leicht.
Nur kippt die Sache genau an der Stelle, an der aus Sorge ein Verbot wird. Wenn das Problem Druck ist, warum antwortet man darauf mit noch mehr Druck? Ein Mädchen, das zu Hause zum Kopftuch gedrängt wird, steht nach diesem Gesetz zwischen zwei Autoritäten: der Familie, die es will, und dem Staat, der es verbietet. Gefragt wird sie von keiner der beiden. Und wenn am Ende die Eltern 800 Euro zahlen sollen, kann man sich ungefähr ausmalen, wie das Abendessen in dieser Familie verläuft. Selbstbestimmung durch Fremdbestimmung ist ein interessantes pädagogisches Konzept. Erfolgreich war es selten.
Ein Gesetz für eine Religion
Bemerkenswert ist auch, wie offen das Gesetz sagt, wen es meint. Nicht religiöse Kopfbedeckungen allgemein sind verboten, sondern das Kopftuch „nach islamischen Traditionen“. Kippa und Patka bleiben erlaubt. Die Erläuterungen begründen das damit, dass das Kopftuch bei Kindern eine andere Symbolik habe. Das mag man so sehen. Es ist aber genau die Art von Begründung, die schon einmal gescheitert ist.
Österreich hatte bereits 2019 ein Kopftuchverbot an Volksschulen eingeführt. Der Verfassungsgerichtshof hat es im Dezember 2020 aufgehoben, weil es eine einzelne Religion herausgreift und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz und die religiöse Neutralität des Staates verstößt. Fünf Jahre später, fast auf den Tag genau, beschließt das Parlament ein neues Verbot, diesmal für ältere Kinder, wieder für eine Religion. Man kann das Beharrlichkeit nennen. Man kann es auch als Wette darauf verstehen, dass das Gericht inzwischen anders entscheidet. Die Islamische Glaubensgemeinschaft hat angekündigt, die Regelung verfassungsrechtlich prüfen zu lassen.
Kopftuchverbot in Österreich: Ob es wirkt, will offenbar niemand wissen
Und nun das vielleicht Erstaunlichste. Das Gesetz enthält keine Pflicht, seine Wirkung zu überprüfen. Keine Berichtspflicht, keine Evaluierung mit Datum. Wie viele Mädchen betroffen sind, darüber gibt es Schätzungen. Eine Studie von 2019 kam auf rund elf Prozent der muslimischen Schülerinnen in der Unterstufe, die ein Kopftuch tragen. Wie viele Gespräche seit September geführt wurden, wie viele Fälle beim Jugendamt gelandet sind, ob Mädchen öfter fehlen oder die Schule wechseln: Öffentliche Zahlen dazu gibt es zwei Monate nach dem Start nicht.
Das ist bei einem Gesetz, das in Grundrechte von Kindern eingreift, keine Kleinigkeit. Wer behauptet, Mädchen zu schützen, sollte wenigstens nachsehen wollen, ob es ihnen danach besser geht. Ein Gesetz, das man nicht überprüft, ist kein Schutz, sondern ein Signal. Und Signale haben die unerquickliche Eigenschaft, vor allem bei denen anzukommen, die sie ohnehin schon verstanden haben.
Der Streit wird auf dem Kopf von Kindern ausgetragen
Die politische Debatte lief erwartbar. Die FPÖ hätte das Verbot gern gleich auf Lehrerinnen ausgeweitet, die NEOS verwiesen auf die Frauen im Iran, eine SPÖ-nahe Schülerorganisation rief für den 9. Oktober zum Schulstreik auf. Ausgerechnet die Türkische Kulturgemeinde riet muslimischen Eltern davon ab und empfahl den Rechtsweg statt der Straße. Das war vielleicht der vernünftigste Satz der ganzen Auseinandersetzung.
Denn was dabei aus dem Blick gerät, sind die Mädchen selbst. Eine Zwölfjährige, die morgens mit Kopftuch das Haus verlässt und es am Schultor abnehmen muss, lernt eine Menge. Über Freiheit lernt sie wahrscheinlich, dass sie ein Thema für Erwachsene ist. Ich habe hier schon mehrfach über die Kopftuchdebatte als gepflegtes Vorurteil geschrieben und darüber, wie ein Stück Stoff zum Grundrechts-Trigger wird. Österreich liefert nun den Praxistest: Wie viel Staat passt auf einen Kinderkopf?
Freiheit, die man verordnet, ist keine
Es gibt Wege, Mädchen zu stärken, die weniger Formulare brauchen: Schulsozialarbeit, Vertrauenslehrerinnen, Elternarbeit, ein Unterricht, in dem Mädchen erleben, dass ihre Meinung zählt, mit oder ohne Kopftuch. Diese Wege sind mühsamer und eignen sich schlecht für Pressekonferenzen. Dafür haben sie den Vorteil, dass sie das Kind ansprechen und nicht nur den Stoff auf seinem Kopf.
Das Kopftuchverbot in Österreich verspricht Befreiung und liefert vor allem Zuständigkeiten. Ob es einem einzigen Mädchen mehr Selbstbestimmung bringt, weiß heute niemand, und das Gesetz sieht auch nicht vor, es herauszufinden. Bis dahin bleibt ein Bescheid über 800 Euro. Er ist an die Eltern adressiert. Gemeint ist das Kind.
Quellen: Parlament Österreich, Schulrechtspaket 298 d.B. mit Gesetzestext und Erläuterungen; Parlamentskorrespondenz Nr. 796 vom 28.08.2026; news4teachers, 11.12.2025.





