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Auf dem diesjährigen Landesparteitag wurde Johannes Vogel von den Delegierten mit 87{29198b972399c81ed5054510dfa220ef2abbd08e78f3050c7d7070df681d4040} zum neuen Generalsekretär der FDP in Nordrhein-Westfalen gewählt. Zudem gehört er seit dem Bundesparteitag 2007 in Stuttgart dem Bundesvorstand der FDP an. Darüber hinaus ist er Mitglied im Bezirksvorstand der FDP Westfalen-West und Kreisvorsitzender der FDP Olpe.
Als Bundesvorstandsmitglied der FDP wirkte er in den vergangenen Jahren auch in zahlreichen Arbeitsgruppen und Kommissionen mit, wie beispielsweise der FDP-Programmkommission für das Grundsatzprogramm „Karlsruher Freiheitsthesen“. Aktuell ist er Mitglied in der AG Parteientwicklung, deren Einsetzung er mit weiteren Kollegen gefordert hat.
Gastbeitrag von Johannes Vogel
Stichwahlen zum Oberbürgermeisteramt sind grundsätzlich ein Instrument, um demokratische Legitimation für politische Führung herzustellen – genau wie bei allen anderen Wahlen auch. Allerdings weisen Kommunalwahlen und insbesondere die Stichwahlen zum Oberbürgermeister hierzulande schon eine Besonderheit im Vergleich zu anderen Gängen zur Wahlurne auf: In der Regel wählen wir in Deutschland die Besetzung eines Parlamentes, das Gesetze verabschiedet (Legislative), und nicht direkt das (Spitzen)personal der Exekutive. Die aktuelle Europawahl ist dafür das beste Beispiel: Während die Konservativen, die sogenannte EVP, die stärkste Fraktion im Europaparlament bildet, ist damit de jure nicht automatisch ihr Spitzenkandidat ins Amt des Kommissionspräsidenten bestellt. De facto sollte das so sein, allerdings herrscht hier kein Automatismus, sondern es muss erst eine Mehrheit im Parlament gefunden werden. Dazu kommt die notwendige Einigkeit mit den Staats- und Regierungschefs, das ist aber eine besondere Spezialität im aktuellen politischen System der EU.
Insbesondere bei Oberbürgermeisterwahlen ist das anders. Hier wählen die Bürgerinnen und Bürger wirklich direkt eine Person in ein Spitzenamt der Exekutive. Dieses Faktum stellt an sich die Besonderheit dar und hat auch Auswirkungen beispielsweise auf den Wahlkampf, der mancherorts absolut personalisiert und losgelöst von den konventionellen Parteilagern verlaufen kann. Eine Stichwahl zum Oberbürgermeisteramt spitzt das direkte Duell einzelner Personen nochmals zu. Wenn im ersten Wahlgang keiner der mehreren Bewerber für das höchste Amt der Stadt die oder mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, ist zwischen den zwei Bestplatzierten eine Stichwahl durchzuführen. Am kommenden Sonntag ist das an vielen Orten in NRW der Fall. Wir als Liberale drücken beispielsweise unserem Bürgermeisterkandidaten in Brüggen, dem Landtagsabgeordneten Dietmar Brockes, für Stichwahl die Daumen.
Eine Stichwahl für das Oberbürgermeisteramt ist für jeden Wahlberechtigten daher genauso wichtig wie alle anderen Wahlen auch. Auch hier gilt also: Hingehen und von seinem Wahlrecht Gebrauch machen!
Nicht-EU-Bürger sind gleichberechtigter Teil der Gesellschaft
Die zentrale Frage, die zur Wahl steht, ist: Welcher Bewerber setzt sich für die Maßnahmen ein, die sich die Wählerin oder der Wähler in ihrer oder seiner Stadt wünscht? Der Oberbürgermeister leitet nämlich die Stadtverwaltung und ist Vorsitzender im Stadtrat. Zusammen mit diesem bildet er die Spitze der Exekutive auf kommunaler Ebene. Wenn sich in dort dann Mehrheiten – ob generelle oder Mehrheiten für einzelne Projekte – befinden, die den direkt gewählten Bürgermeister in seinen Vorhaben unterstützten, so hat dieser in der jeweiligen Stadt maßgebliche Gestaltungsmöglichkeiten. Deswegen sollte jede Bürgerin und jeder Bürger sein Wahlrecht am Wochenende wahrnehmen.
Wir als FDP fordern übrigens grundsätzlich das kommunale Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger. Denn: Wer hier lebt, arbeitet und gleichberechtigter Teil der Gesellschaft ist, sollte mit seiner Stimme auch das Gemeinwesen mitgestalten können. In Deutschland lebende EU-Bürger dürfen beispielsweise seit über 20 Jahren die Parlamente auf lokaler Ebene mitwählen – so sollte es auch für Nicht-EU-Bürger der Fall sein, wenn sie seit fünf Jahren hier leben.
Zwei Heimaten, zwei Staatsangehörigkeiten
Ergänzend dazu sei erwähnt, dass wir uns auch für die doppelte Staatsbürgerschaft einsetzen – und zwar generell. Weil die Biographien von Menschen mit Migrationshintergrund oft nun einmal ganz einfach zwei Heimaten haben, können zwei Staatsangehörigkeiten durchaus sinnvoll sein. Beispielsweise sollten junge Deutsche mit türkischen Wurzeln nicht länger dazu gezwungen werden, sich zwischen dem Land ihrer Eltern und Großeltern und dem Land, in dem sie aufgewachsen sind, zu entscheiden – und zwar ohne Ausnahmen oder komplizierte Regelungen, wie das die Große Koalition in Berlin jetzt plant.
Für meine Amtszeit als neuer Generalsekretär der FDP-NRW habe ich dieses Thema daher auf meiner Agenda. Aber auch weitere Programmatische Impulse haben wir uns vorgenommen: Es ist mir wichtig, auf die Gefahren der Politik auf Pump der großen Koalition und der derzeitigen Opposition im Bundestag hinzuweisen. Die rot-grüne Landesregierung stellt diesbezüglich in NRW leider keine Ausnahme dar. Wahlgeschenke wie beispielsweise das Rentenpaket belasten die jungen Generationen massiv und sind daher verantwortungslos und ungerecht. Im Weiteren ist es mir auch wichtig, Deutschland in der Welt weiter als Einwanderungsland zu positionieren. Dazu bedarf es unter anderem weiterer Modifizierungen des Einwanderungsrechts. Darüber hinaus liegt es mir in besonderem Maße am Herzen, die FDP für alle Mitglieder und Interessierten zum Mitmachen zu öffnen. Hier ist jeder eingeladen sich einzubringen, der sich über sein Wahlrecht hinaus in der Demokratie einbringen will!