Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wirbt mit Werbeplakaten und Bannern bundesweit für eine Rückkehr der Flüchtlinge im Asylverfahren.
Flüchtlinge, die sich derzeit im Asylverfahren aufhalten oder der Asylvertrag abgelehnt wurde sollen durch freiwillige Rückkehr in ihr Heimatland eine Prämie erhalten. Auf den Werbeplakaten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu erkennen „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“. Das BAMF verspricht Personen die noch vor Abschluss des Asylverfahrens eine freiwillige Rückkehr beantragen 1.200 EUR (Kinder unter 12 Jahren 600 EUR) und Personen von denen der Asylantrag abgelehnt wurde und sie sich innerhalb der gegebenen Ausreisefrist für eine freiwillige Rückkehr entscheiden 800 EUR (Kinder unter 12 Jahren 400 EUR). Abgesehen dieser Prämien sollen Flüchtlinge, die, bis vor Neujahr (31.12.2018), eine freiwillige Rückkehr in ihr Herkunftsland beantragen bis zu zwölf Monate Kosten für die Wohnung im Herkunftsland erhalten.
Kommentar
Meines Erachtens verstößt diese Werbekampagne gegen Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Eine solche Kampagne, die obendrauf vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterstützt wird, teilt den Flüchtlingen mit, dass sie auch hier, in einem Land der geschätzten freiheitlichen Werte, nicht erwünscht sind. Dies ruft ein Gefühl der Diskriminierung bei den Flüchtlingen/Asylanten hervor.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Abgesehen vom moralischen Urteil ist die genannte Summe der Prämie absurd für einen Neustart in einem Krisengebiet, denn hier wird eine Summe unter dem durchschnittlichen Lebensstandards gennant. Kurz zusammengefasst ist diese Kampagne bzw. Aktion rassistisch, diskriminierend und inhuman. Menschen die aus Angst und Verzweiflung in unsere Arme, in die Arme der Bundesrepublik Deutschland, liefen dürfen nicht von den gleichen auf eine Bestechungsähnliche Art abgewiesen werden.